Betriebliche Altersversorgung

1.) Betriebliche Altersversorgung (bAV)



Auf Grund seiner Ausbildung zum Volljuristen hatte Ass. iur. Stephan Marrero-Brenner seit der Gründung des Unternehmens SMB Versicherungsmakler im Jahr 2010 einen besonderen Schwerpunkt in dem komplexen Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Um dies zu unterstreichen hat er auch die Weiterbildung zum „bAV-Experten (DVA)“ im Jahr 2020 absolviert und als bester der über 100 Teilnehmer abgeschlossen.


SMB Versicherungsmakler bietet die gesamte Bandbreite an Dienstleistungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung an.


a.) Sie möchten eine Betriebsrente in Form von Direktversicherungen für alle Ihre Mitarbeiter installieren?

 

Wollen Sie dabei nur den gesetzlichen Anspruch der Mitarbeiter auf Entgeltumwandlung professionell umsetzen oder ggf. zum Zwecke der Mitarbeiterbindung über die gesetzliche Zuschusspflicht hinausgehen?


In beiden Fällen sind wir Ihr Ansprechpartner: von der Ermittlung Ihres individuellen Bedarfs und Ihrer Wünsche, über die Konzeption, die Produktempfehlung, die individuelle Beratung der Mitarbeiter zum Thema Entgeltumwandlung – also wie wirkt sich die bAV im konkreten Einzelfall auf das Brutto-/Nettoeinkommen des Mitarbeiters aus und welche Rente ist am Ende eigentlich dafür zu

erwarten-, über den eigentlichen Abschluss bis zur Nachsorge und Bestandsverwaltung

b.) Darf es auch etwas mehr sein?

Wenn der steuerfreie Rahmen der Direktversicherungen überschritten wird, bietet sich gegebenenfalls die Versorgung über eine Unterstützungskasse an. Dies ist häufig insbesondere bei leitenden Angestellten oder angestellten Geschäftsführern der Fall, bei denen derartige Bezüge gegebenenfalls schon im Arbeitsvertrag verankert wurden. Die Beratungspraxis zeigt allerdings, dass diese Ansprüche aus dem Anstellungsvertrag leider niemals umgesetzt wurden, auch in diesem Fall können wir helfen.

Bei Geschäftsführern, die zugleich beherrschende Gesellschafter sind (sog. Gesellschafter-Geschäftsführer oder GGF), sind besondere Fristen einzuhalten. Ansonsten steht eine Zusage ggf. auch Jahre später noch auf tönernen Füßen. Wir zeigen Ihnen hier im Einzelfall unter Zuhilfenahme von Rechtsanwälten und Steuerberatern Ihre konkreten Möglichkeiten auf.



c.)
Bestehende Pensionszusagen 
Pensionszusagen haben auf Grund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes seit 2010 immer auch eine bilanzielle Berührung. Das ist allerdings in den seltensten Fällen von den Unternehmen gewünscht. SMB Versicherungsmakler zeigt die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auf, um eine Unterdeckung zu kompensieren, die bilanzielle Berührung aufzuheben oder eine Liquidation einer Gesellschaft zu ermöglichen, die ausschließlich wegen des Bestehens einer Pensionszusage nicht gelöscht werden kann.

Haben Sie dringenden Handlungsbedarf oder wollen Sie einfach eine maßgeschneiderte Lösung für Ihr Unternehmen, vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns!


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